Gutachterausschuss: Hochdorf

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Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des § 192 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien und sachverständigen Mitgliedern besteht. Der Gutachterausschuss ist auf 4 Jahre bestellt.

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Sie unterliegt jedoch ausschließlich den Weisungen des Vorsitzenden des Gutachterausschusses.

Durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen wurde zum 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „Biberach - Mitte“ gegründet.

 

Hier können Sie die Übersicht zum Gutachterausschuss "Biberach-Mitte" einsehen.

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